Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7322
BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15 (https://dejure.org/2015,7322)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.2015 - 1 B 12.15 (https://dejure.org/2015,7322)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 2015 - 1 B 12.15 (https://dejure.org/2015,7322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitwirkungsverbot für befangene Richter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15
    Dem Beschwerdevorbringen (S. 4 des Beschwerdeschriftsatzes) wird man zwar entnehmen können, dass eine Abweichung von dem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232 ) enthaltenen Rechtssatz des Inhalts gerügt werden soll, dass eine ausländerrechtliche Duldung bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen - unabhängig von einem Antrag des Ausländers - als gesetzlich vorgeschriebene förmliche Reaktion auf ein Vollstreckungshindernis zu erteilen ist.
  • BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15
    Eine die Revision eröffnende Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nur dann gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz bezeichnet, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen (abstrakten) Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat, und die Berufungsentscheidung hierauf beruht (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. April 2013 - 1 B 22.12 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 66).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15
    Die nach Auffassung der Beschwerdeführerin divergierenden Rechtssätze müssen einander präzise gegenübergestellt werden (stRspr, u.a. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45).
  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 19.03.2015 - 1 B 12.15
    Das Aufzeigen einer bloß fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes in der Vorschrift genanntes Gericht aufgestellt haben, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (BVerwG, Beschluss vom 9. September 2011 - 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht